Pflichten als Imker

Wer seine Produkte verkaufen will, sollte sich grundsätzlich auch mit den rechtlichen Fragen auseinandersetzen.

So ist Honig ein Lebensmittel, welches nur Honig genannt werden darf, wenn ihm weder Stoffe entzogen noch hinzugefügt werden.

 

- Darüber hinaus ist hygienisch zu arbeiten.

 

- Auch bei der Etikettierung gibt es besondere Vorschriften. So darf Sortenhonig nur verkauft werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass er überwiegend (min. 50 %) aus dieser Sorte besteht.

Darüber hinaus muss das Etikett den Namen und die Anschrift des Imkers, die Menge, die das Honiggefäß beinhaltet sowie ein Mindesthaltbarkeitsdatum enthalten.

 

- Bevor ich jedoch über den Verkauf nachdenken kann, muss ich meine Bienenhaltung beim zuständigen Veterinäramt anmelden.

 

- Bevor ich mit meinen Bienen in eine Tracht wandern kann, benötige ich ein Gesundheitszeugnis, welches jedes Jahr neu zu beantragen ist.

Außerdem ist abzuklären, ob ich nicht aus bzw. in einen Sperrbezirk wandern würde (Seuchensperrgebiet oder Belegstellensperrgebiet).

 

Hilfestellung gibt der eigene Verein, der Bienenpate oder auch die Veterinärämter.